Dienstag, 19. März 2024
Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie nach dem Batteriegesetz auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel oder auch per Post (ausreichend frankiert) an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der untenstehenden Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes

batterieentsorgung.jpg1. „Cd" steht für Cadmium. 
2. „Hg" steht für Quecksilber. 
3. „Pb" steht für Blei.

 

 

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.